Gekoppelte Bau-und Kaufverträge müssen beide notariell beurkundet werden

Nach einem aktuellen Urteil vom 09.02.2021 (21 U 126/19) ist der Erwerb eines zu errichtenden Hauses samt
dazugehörigem Grundstück als einheitliches Geschäft zu betrachten. Wenn die Verträge in Bau- und
Kaufvertrag aufgeteilt sind, müssen beide notariell beurkundet werden. Gelegentlich teilen Unternehmen beim
sog. verdeckten Bauträgermodell die Vereinbarung zur Errichtung eines Hauses verbunden mit dem Erwerb
eines Grundstücks in zwei separate Verträge auf. Diese Aufsplittung birgt hohe rechtliche und wirtschaftliche
Risiken. Hier besteht die große Gefahr, dass beide Verträge nichtig sind, wenn sie nicht beide notariell
beurkundet werden. Verbraucher werden mit dem Versprechen geködert, durch die Aufteilung
Grunderwerbsteuer sparen zu können. Auch das tritt häufig nicht ein, da die Finanzämter den
Umgehungsversuch erkennen.

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