Service
Hausplanung
WIR PLANEN UND BAUEN IHR ZUHAUSE, ALS OB ES UNSER EIGENES WÄRE!
Wir begleiten Sie von Anfang an und gehen sorgsam mit Ihren Wünschen und Ideen um. Ihr persönlicher Bauleiter und ein perfekt abgestimmter Bauzeitenplan sorgen für einen reibungslosen Ablauf und den termingerechten Einzug in Ihr Traumhaus. Wir nennen das: Bauen mit Freude!
Kosten- und Terminsicherheit
Erfahrung ist der Schlüssel zum termingerechten und sorgenfreien Hausbau: Als Architekten & Baumeister unserer Branche wissen wir, worauf es ankommt. Wir kennen die Bauabläufe ganz genau und können Ihnen somit größte Terminsicherheit garantieren! Wir setzen im Vorfeld nach Rücksprache mit Ihnen einen genauen Terminplan auf, an den wir uns verbindlich halten. So können Sie zum fest vereinbarten Termin in Ihr neues Zuhause einziehen. Eine Festpreisgarantie ist für uns ebenfalls selbstverständlich! Auf Purholzhaus können Sie sich verlassen.
Termine mit System
Wir sind Architekten & Baumeister und bauen mit System! Das heißt wir lassen Ihr Purholzhaus bei Partnerbetrieben nach einem festgelegten Produktions- und Bauablaufplan perfekt vorfertigen. Faszinierend schnell montiert ein Profiteam in nur wenigen Tagen aus präzise vorgefertigten Systembauteilen Ihr Purholzhaus – Architektenhaus. Vorteil dieser Präzisionsarbeit: In kürzester Zeit steht Ihr komplettes Haus, außen schlüsselfertig, trocken und regengeschützt. Nach 1 Woche beginnt der Innenausbau. Termingerecht übergeben wir Ihnen Ihr Traumhaus zum vereinbarten Einzugstermin
Alles Bestens Organisiert – Absolute Kostensicherheit
Bei uns erhalten Sie von Anfang an hochwertige Premiumqualität! Wir bieten Ihnen größte Transparenz mit unserer detaillierten Bau- und Leistungsbeschreibung. Von der Planung bis zur Schlüsselübergabe organisieren wir alles für Sie. Auf uns und unsere regionalen Partnerbetriebe können Sie sich verlassen! Mit unvorhersehbaren, nachträglichen Mehrkosten werden Sie bei uns nicht überrascht! Und sollten aufgrund etwaiger Änderungswünsche doch einmal weitere Kosten entstehen, dann lautet unsere Philosophie: Wir sprechen rechtzeitig miteinander!
Architekten- & Ingenieurleistungen – Planvoraussetzung
Die Schaffung der Planungsvoraussetzungen obliegt ausschließlich und vollumfänglich dem Bauherren. Dies bedeutet insbesondere die Beschaffung
1. der katasteramtliche Pläne (Flurkarte)
2. des amtlichen Lageplanes
3. des Bebauungsplanes
4. und der lokalen Bauvorschriften (Ortsgestaltungssatzung – Textliche Festsetzungen)
5. eventuelle Nachbarunterschriften bezüglich Zustimmungen
6. sowie Informationen zu Lage und Tiefe der öffentlicher Ver- und Entsorgungsleitungen (Spartenpläne)
Sonstiges
Bauseits ist Ihr Grundstück zu vermessen, alle Grenzsteine müssen gut freigelegt werden.
Das Baugrundgutachten ist Leistung des Bauherrn und muss uns vor Planungsbeginn zur Verfügung gestellt werden.
Die Einmessung der Gebäudehauptachsen obliegt einem von Ihnen beauftragten Vermessungsingenieur, den wir Ihnen gerne vermitteln. Die Einmessbescheinigung ist vor Baubeginn vorzuweisen. Die spätere katasteramtliche Gebäudeeinmessung liegt ebenso in Ihrem Verantwortungsbereich.
Spezielle Anordnung von Behörden:
Spezielle grundstücks- und länderspezifische Nachweise sowie Planungen auf Anordnung behördlicher Stellen insbesondere können das sein:
1. Waldumwandlungsanträge
2. Schallschutznachweise
3. Brandschutzberechnungen/-konzepte
4. Abrissanträge
5. Bestandszeichnungen
6. Baumfällgenehmigungen
7. Verschattungssimulation
8. Regenwasserversickerungsgutachten und Versickerungsnachweise
9. Außenanlagenplanung
10. Grünplanung
und weitere nicht aufgeführte Planungsleistungen sind, wenn benötigt, bauseitige durch den Bauherren zu erbringende Leistungen.
Bauherrenleistungen
Um den reibungslosen Bauablauf zu gewährleisten, sind wir auf Ihre Mitarbeit angewiesen. Dies ist zum Beispiel bei Entscheidungen in der Bauausführung und bei der Materialauswahl der Fall. Nur so können wir sicherstellen, dass Ihr Haus in der vereinbarten Qualität und Bauzeit erstellt wird.
Darüber hinaus sind für die Ausführung Ihres Hauses einige kostenpflichtige Leistungen von Ihnen direkt zu übernehmen. Diese sind in den entsprechenden Bereichen der Baubeschreibung aufgeführt und beinhalten z. B. folgende Leistungen:
1. Das Baugrundgutachten ist Leistung des Bauherrn bei Architekten und Ingenieurleistungen – und muss vor Planungsbeginn zur Verfügung gestellt werden. Nur mit diesem kann eine detaillierte Planung und kalkulatorische Bewertung der Grundstückssituation vorgenommen werden.
2. Baugenehmigungsgebühren
3. die amtlichen Kosten für Vermessung und Katasterunterlagen
4. Notargebühren
5. Grunderwerbssteuer
6. Gutachterkosten (z. B. für Lärmschutz-/Brandschutzgutachten)
7. Abnahmegebühren
8. Gebühren für Einmessungsbescheinigungen
9. sowie bundeslandspezifisch erforderliche Prüfstatikerkosten
10. und Kaminkehrergebühren sind im Vertragspreis nicht enthalten.
Die Installation von Gas, Wasser und Strom beginnt grundsätzlich ab Hausanschlussraum bzw. Messeinrichtung. Die Hausanschlüsse bis zu diesem Übergabepunkt sind bauseitig durch den Bauherren zu erbringen – siehe Erdarbeiten und Bodenplatte/Keller.
Purholzhaus Leistungen
Vorentwurf
Damit Sie eine wirkliche Vorstellung von Ihrem neuen Haus erhalten, erstellen wir Ihnen bereits den Vorentwurf als dreidimensionalen, räumlichen Entwurf, basierend auf Ihren Wünschen, als Ergebnis unserer individuellen Bedarfsanalyse.
Unsere Kalkulationssoftware agiert dabei im Hintergrund unseres Planungsprogrammes, so dass wir Ihnen als Ergebnis der Vorentwurfsplanung bereits eine aussagekräftige, auf Ihren Vorgaben basierende Leistungszusammenstellung vorlegen.
Auf dieser Basis können Sie nun entscheiden, ob Sie mit uns Ihr Haus bauen wollen oder erst einmal eine detaillierte Planung beauftragen möchten.
Als Unterstützung für Ihre Finanzierung erstellen wir Ihnen die notwendigen technischen Finanzierungsunterlagen.
Planleistungen
Die Planungsleistungen von Purholzhaus umfassen die einmalige Erstellung nachstehender Pläne sowie einmalige Erbringung nachstehender Leistungen. Basis für die Planung sind die Verkaufsunterlagen, die vom Auftraggeber beigebrachten Unterlagen und Informationen für die Baueinreichung. Jede weitere Planerstellung oder Änderung ist kostenpflichtig. Die Kosten werden nach tatsächlichem Aufwand verrechnet.
Bauplanung
Erstellung der Mutterpause für den Baueingabeplan des individuellen geplanten Purholzhaus. Darin beinhaltet sind die Grundrisse, Ansichten und der Schnitt für das Purholzhaus. Die Baueingabe wird von unseren Architekten mit allen notwendigen Ergänzungen fertiggestellt. Gutachten für Wärme-, Brand- und Schallschutz der Bauteile des Purholzhaus, Energieberechnung nach EnEV 2016, KfW – Endbestätigung (ab Ausbaustufe „Belagsfertig“). Die einmalige Erstellung der Energieberechnung nach EnEV 2016 sowie der darauf basierenden Endbestätigung für das Purholzhaus sind beinhaltet. Nachträgliche Änderungen werden nach Aufwand in Rechnung gestellt.
Ausführungsplanung
Fundament-/Bodenplattenplan bzw. Kellerdeckendraufsichtsplan mit den notwendigen Durchbrüchen Ausführungspläne mit Elektro- und Sanitäranschlüssen, Statik für das Purholzhaus inkl. Lastenblatt mit den Auflasten des Purholzhauses auf die Fundament-/Bodenplatte bzw. Kellerdecke, Abnahme der Fundament-/ Bodenplatte bzw. Kellerdecke nach Fertigstellung des vom Auftraggeber beauftragten und befugten Unternehmens (Überprüfung der Abmessungen, Ebenheit und Durchbrüche), Übernahme der Fachbauleitung für die an Purholzhaus in Auftrag gegebenen Gewerke (Gesamtbauleitungen müssen vom Auftraggeber an eine hierfür befugte Person in Auftrag gegeben werden). Die Leistungen des Architekten oder eines eventuell seitens der Baubehörde erforderlichen Prüfstatikers sind durch den Auftraggeber zu verrechnen. Ebenso erfolgt die Auftragserteilung an den Architekten bzw. Prüfingenieur direkt durch den Auftraggeber. Die einmalige Erstellung einer statischen Berechnung für das Purholzhaus inkl. Lastenblatt, mit den Auflasten des Purholzhauses auf die Fundament-/Bodenplatte bzw. Kellerdecke, ist im Preis enthalten. Weitere statische Berechnungen sind kostenpflichtig. Dazu zählen nachträgliche Änderungen auf Kundenwunsch. Behördenauflagen sind im Vorfeld zu prüfen.
Nicht enthaltene Leistungen
- Ausführungs-/Detailplan für Fundament-/Bodenplatte bzw. Keller
- Statik für Fundament-/Bodenplatte bzw. Keller
- Entwässerungsplan
Terminschiene
Mit Abschluss des Kauf-/Werkvertrages wird eine Terminschiene für Ihr Purholzhaus vereinbart. Um Verzögerungen bei der Einreichplanung und Baueinreichung zu vermeiden, benötigt Purholzhaus vom Auftraggeber termingerecht nachstehend angeführte Unterlagen:
1. Vollständige ausgefüllte Checkliste für die Erstellung der Mutterpause
2. Maßstäblicher Lageplan mit Grundstücksnummern, Einlagezahlen, Nordpfeil. Darauf dargestellt das Purholzhaus und eventuell geplante Nebengebäude.
3. Seehöhe des Grundstückes
4. Kellerskizze (falls ein Keller errichtet werden soll)
5. Bebauungsbestimmungen für das Grundstück (textliche Festsetzungen)
Besonderheiten bei gekoppelter Bauweise und Doppelhaus
Wird Ihr Purholzhaus an einer Grundgrenze errichtet oder mit einem anderen Haus gekoppelt müssen die brand- und schallschutztechnischen Auflagen sowie die Spengler- und Andichtungsarbeiten zum Nachbarobjekt projektbezogen berücksichtigt werden. Diese Änderungen werden preisberichtigend nach individueller Planung umgesetzt.