Qualität
Unser Beschwerdemanagement
Beschwerden und Einsprüche
Im Sinne des Qualitätsbegriffes streben wir stets die Zufriedenheit unserer Kunden an. Sollte es dennoch zu Beschwerden oder Einsprüchen kommen, sind diese schriftlich an die Geschäftsleitung der Purholzhaus GmbH zu richten.
Beschwerden bzw. Einsprüche können generell in jedem Stadium des Kundenkontaktes oder der Leistungserbringung von Dritten vorgebracht werden.
Wie in unserem Qualitätsmanagement-Handbuch festgelegt, werden Beschwerden bzw. Einsprüche erfasst, dokumentiert und direkt an die Geschäftsleitung der Purholzhaus GmbH weitergeleitet und dort geprüft.
Wenn möglich wird versucht Missverständnisse, Beschwerden oder Einsprüche umgehend und ohne bürokratischen Aufwand zu bearbeiten.
Ist die Beschwerde aus der Sicht der für die Behandlung der Beschwerde zuständigen Stelle unberechtigt, so wird der Beschwerdeführer über diesen Umstand, unter Beifügung einer ausführlichen Begründung, schriftlich informiert.
Kann dennoch keine zufriedenstellende Lösung gefunden werden oder ist die Leitung der Purholzhaus GmbH vom Einspruch direkt betroffen (Interessenskonflikt), wird der Einspruch an den Beschwerdeausschuss von der IHK oder Handswerkskammer gegeben mit der Aufgabe einen öffentlich bestellter Gutachter zu benennen – unter Beachtung der Regeln bzgl. der Vertraulichkeit – mit der Aufgabe allen Beteiligten eine einvernehmliche Lösung herbei zuführen.
Der Beschwerde- bzw. Einspruchsführer wird anschließend ausführlich über die Entscheidung des Ausschusses informiert.
Aus dieser Entscheidung werden ggf. notwendige Korrektur bzw. Vorbeugungsmaßnahmen für die Tätigkeit der Purholzhaus GmbH ergriffen.
Beschwerden und Einsprüche sind schriftlich (Brief oder E-Mail) an unsere unten angegebene Anschrift zu richten – oder nutzen Sie unser Kontaktformular.